Print AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Printprodukte der Vaduzer
Medienhaus AG

Die Vaduzer Medienhaus AG ist bestrebt, den Kunden die bestmögliche
Dienstleistung zu bieten. Zur Erfüllung unserer Dienstleistungen
gegenüber Inseratekunden unserer Printprodukte verpflichten wir uns
zu den «Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend die
vertraglichen Beziehungen zwischen Inserenten und Mitgliedern des
Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften VSW». Diese lauten wie
folgt:

Allgemeine Geschäftsbedingungen VSW
Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen
Beziehungen zwischen Inserenten und Mitgliedern des Verbandes
Schweizerischer Werbegesellschaften VSW

A. Anwendbarkeit

1. Geschäftsbeziehungen zu Inserenten

1.1. Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen (Insertionsvertrag) zwischen einer Werbegesellschaft und einem Inserenten. Gegenüber den Werbegesellschaften handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im Namen und auf Rechnung des Inserenten.
1.2. Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge, Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und Beiheftern (Inserate) durch eine Werbegesellschaft, inkl. oder exkl. Beratung, Kreation von Inseraten im DTP-Verfahren, Erstellung von Mediaplänen oder administrativen Dienstleistungen. Gegenüber den Verlagen übernehmen die Werbegesellschaften die Publikation der Inserate als ihre eigene Verpflichtung.

2. Geschäftsbedingungen der Inserenten

2.1. Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Insertionsvertrages. Gleichzeitig verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen.

 

B. Vertragsabwicklung

3. Preise

3.1. Bezüglich Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte der Verlage, zuzüglich MwSt.
3.2. Bezüglich Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrativen Dienstleistungen der Werbegesellschaften gelten deren jeweils gültige Dienstleistungstarife, zuzüglich MwSt. Diese sind auf den betreffenden Websites verfügbar.
3.3. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MwSt. treten auch bei laufenden Publikationen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.

4. Zusätzliche Kosten

4.1. Ausserordentliche Aufwendungen der Verlage oder der Werbegesellschaften, welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden, zuzüglich MwSt. Als solche gelten auf Seiten der Verlage beispielsweise aufwändige Bearbeitungen von Voll-Druckmaterial.

5. Grösse der Inserate

5.1. Für die Verrechnung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten werden zur Abdruckhöhe 2 mm dazugerechnet.
5.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet.

6. Mengenabschlüsse, Mengenrabatte

6.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken (nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen.
6.2. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet.
6.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel bezogene Rabatt nachbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% auf dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden.

7. Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte

7.1. Für Inserate, die an zum voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen Wiederholungsaufträge), können die Insertionstarife Wiederholungsrabatte vorsehen.
7.2. Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen; einzig bei Vollvorlagen können in der Regel die Sujets gewechselt werden.
7.3. Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird.

8. Modalitäten Mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge

8.1. Für jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag vereinbart werden.
8.2. Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von einem einzelnen Inserenten getätigt werden. Konzernen und Holdinggesellschaften kann jedoch die Schweizerische Treuhandgesellschaft unter gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu tätigen.
8.3. Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12 Monate. Beginnt er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres; beginnt er zwischen dem 16. und dem Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des folgenden Jahres.
8.4. Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz.

9. Verlegerrecht

9.1. Die Verlage behalten sich vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
9.2. Die Verlage können aus technischen Gründen für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben.
9.3. Die Verlage können Inserate mit der Bezeichnung «Inserat» versehen, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen.
9.4. Die Verlage können grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen. Platzierungswünsche des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für eingehaltene Platzierungsvorschriften wird der festgelegte Preis erhoben.
9.5. Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für die Verlage erst nach Genehmigung eines Musters bindend.

10. Chiffreinserate

10.1. Die Werbegesellschaft verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: Die Werbegesellschaft kann in begründeten Fällen
L Justiz- oder Verwaltungsbehörden
L Personen, die einem Chiffreinserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen, die Identität des Chiffreinserenten bekannt geben.
10.2. Die Werbegesellschaft braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen.
10.3. Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.
10.4. Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffreinserenten.

11. Probeabzüge

11.1. Auf Anfrage können Probeabzüge für kommerzielle Inserate geliefert werden, sofern die Druckunterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen.
11.2. Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert.

12. Druckmaterial

12.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für herkömmlich oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.

13. Zahlungskonditionen

13.1. Für die Publikation von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.
13.2. Für die Publikation aller übrigen Inserate gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Skontoabzug.
13.3. Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins verrechnet.
13.4. Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet.
13.5. Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlungsprovisionen.

14. Vorzeitige Vertragsauflösun

14.1. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die Werbegesellschaft ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten.
14.2. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.
14.3. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde.

C. Haftung der Werbegesellschaft

15. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen

15.1. Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens sind innerhalb von 10 Tagen nach Publikation bei der Werbegesellschaft anzubringen.
15.2. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in Form von Inseratenraum in der betreffenden Publikation kompensiert. Bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur Werbegesellschaft oder zum Verlag, bei Fehlern infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei Datenverschiebungen (Ziff. 9.2), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der Farbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen entfallen die genannten Ansprüche.
15.3. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 15.2 genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.

D. Haftung des Inserenten

16. Haftung bezüglich Inhalt der Inserate

16.1. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der Werbegesellschaft und dem Verlag verantwortlich zu sein. Er stellt die Werbegesellschaft und den Verleger sowie deren Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.

17. Gegendarstellungsrecht

17.1. Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der Verlag bzw. die Werbegesellschaft den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.

 

E. Weiterverwendung von Inseraten

18. Verwendung von Inseraten für elektronische Datenbanken

18.1. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die Werbegesellschaft die Inserate in eigene oder fremde elektronische Datenbanken einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz und Liechtenstein vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist.
18.2. Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespiesenen Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der Werbegesellschaft insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen.

19. Geistiges Eigentum an Inseraten
19.1. Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der Werbegesellschaft an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z.B. DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Werbegesellschaft nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt.

 

F. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

20. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Werbegesellschaft, die den Insertionsvertrag geschlossen hat. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1.1.2007 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

Online AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Webshops «vaterland.li»

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») regeln
das Vertragsverhältnis zwischen Vaduzer Medienhaus AG, Vaduz
(nachfolgend «Vaduzer Medienhaus AG») als Betreiberin der
Internetplattform «vaterland.li» (nachfolgend «vaterland.li») und den
Nutzern und Nutzerinnen von vaterland.li (nachfolgend die «Nutzer» und
einzeln der «Nutzer»).
Vaduzer Medienhaus AG bietet Nutzern die Möglichkeit, auf vaterland.li
gedruckte und digitale Publikationen (Abonnemente oder
Einzelausgaben) zu kaufen.
Mit der Nutzung von vaterland.li akzeptiert der Nutzer die AGB.

1. Anwendungsbereich der AGB
1.1 Die Nutzung von vaterland.li und der Kauf von gedruckten und digitalen Publikationen (nachfolgend zusammen «Produkte») erfolgt auf der Grundlage der AGB.

2. Rechtsstellung von Vaduzer Medienhaus AG
2.1 Vaduzer Medienhaus AG betreibt vaterland.li und ist Vertragspartnerin.

3. Nutzung von vaterland.li
3.1 Die Nutzung von vaterland.li kann mit oder ohne Registrierung erfolgen. Beim Kauf eines E-Papers ist eine Registrierung für die Nutzung erforderlich (siehe Ziff. 3.6).
3.2 Registrierte Nutzer erhalten nach erfolgreicher Registrierung Zugang zu ihrem Benutzerkonto/Benutzerprofil.
3.3 Auf vaterland.li können sich Personen über 16 Jahre mit Wohnsitz in Liechtenstein oder der Schweiz registrieren. Die Registrierung hat auf den amtlichen Namen zu lauten. Als Adresse ist die gegenüber den Behörden angegebene Wohnadresse zu verwenden. Änderungen des Namens und/oder Adresse sind im Internet im persönlichen Benutzerkonto vorzunehmen oder an abo@vaterland.li zu melden.
3.4 Vaduzer Medienhaus AG ist ohne die Angabe von Gründen berechtigt, Registrierungen abzulehnen oder erfolgte Registrierungen zu deaktivieren. Der Nutzer wird per E-Mail informiert.
3.5 Die Registrierung kann jederzeit per E-Mail-Mitteilung an abo@vaterland.li deaktiviert werden. Die Deaktivierung des Benutzerkontos hat keine Auswirkung auf ausstehende Lieferungen für bereits bezahlte Print-Produkte/Abonnemente.
3.6 Für die Nutzung der E-Papers (sowohl als separates Abonnement als auch als Bestandteil eines Kombi-Angebots oder als Zusatzleistung bei Print-Angebot) ist ein Benutzungskonto und somit eine Registrierung auf vaterland.li unerlässlich.

4. Zustandekommen eines Vertrags und Lieferung
4.1 Auf vaterland.li können Produkte durch Bezahlung per Kreditkarte (Visa, MasterCard, Amex), oder per Rechnung bezogen werden. Monatsabonnemente können nur mit Kreditkarte bezahlt werden.
4.2 Alle Bestellungen sind verbindlich, sobald der Nutzer den «Jetzt bestellen»-Button anklickt.
4.3 Versandkosten für Lieferungen nach Liechtenstein und Schweiz sind im Preis inbegriffen. Für Lieferung ins Ausland nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundendienst unter der E-Mail-Adresse abo@vaterland.li auf.

5. Zahlungsabwicklung
5.1 Die Bezahlung eines Produktes erfolgt entweder per Kreditkarte oder Rechnung. Monatsabonnmente können nur mit Kreditkarte bezahlt werden.
5.2 Nach unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist kann Vaduzer Medienhaus AG vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung für das Produkt stornieren.
5.3 Der Nutzer gerät in Verzug, wenn er nicht rechtzeitig zahlt. Der Nutzer verpflichtet sich bei Zahlung gegen Rechnung zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Wenn kein solches angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Vertragsschluss. Bei Bezug von Monatsabonnementen ist die Zahlung bei Vertragsschluss sofort fällig.

6. Kündigung und Erneuerung von Abonnementen
6.1 Die Abonnemente verlängern sich, mit Ausnahme von Monatsabonnementen (siehe Ziff. 6.2), nicht automatisch. Der Nutzer wird jedoch vor Ablauf des Abonnements mit einer Offerte zur Vertragsverlängerung kontaktiert. Der Vertrag kann auf diese Weise mit Annahme des entsprechenden Angebots verlängert werden.
6.2 Kündigung von Monatsabonnenten: Monatsabonnemente verlängern sich automatisch, sofern sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 10 Tagen auf Ende der bezahlten Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann unter Angabe der Kunden- und Auftragsnummer entweder postalisch an Vaduzer Medienhaus AG, Aboservice, LOVA Center, Postfach 884, 9490 Vaduz, per E-Mail an abo@vaterland.li oder telefonisch zu Bürozeiten unter +423 236 16 61 erfolgen. Die Kündigung des Monatsabos kann direkt im Benutzerkonto vorgenommen werden.

7. Ferienunterbrüche und Ferienumleitung
7.1 Ferienunterbrüche können im Kundenprofil auf vaterland.li oder unter Angabe der Kunden- und Auftragsnummer entweder postalisch an Vaduzer Medienhaus AG, Aboservice, LOVA Center, Postfach 884, 9490 Vaduz, per E-Mail an abo@vaterland.li oder telefonisch zu Bürozeiten unter +423 236 16 61 erfolgen.
Im angegebenen Zeitraum wird die physische Lieferung des Printprodukts eingestellt. Der Antrag muss fünf Werktage vor dem ersten Unterbruchstag eingehen. Während des Unterbruchs der physischen Lieferung des Printprodukts ist der Zugriff auf das E-Paper weiterhin gegeben. Die unterbrochene Zeit wird nicht an die Laufzeit des Abonnements angehängt.
7.2 Ferienumleitungen können im Kundenprofil auf vaterland.li oder unter Angabe der Kunden- und Auftragsnummer entweder postalisch an Vaduzer Medienhaus AG, Aboservice, LOVA Center, Postfach 884, 9490 Vaduz, per E-Mail an abo@vaterland.li oder telefonisch zu Bürozeiten unter +423 236 16 61 erfolgen. Ferienumleitungen sind nur innerhalb der Schweiz und Liechtenstein möglich. Der Antrag muss fünf Werktage vor dem ersten Umleitungstag eingehen. Der Name des Antragstellers muss an der Zieladresse angebracht sein.

8. Haftungsausschluss
8.1 Vaduzer Medienhaus AG haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlung von Vaduzer Medienhaus AG entstehen. Eine Haftung von Vaduzer Medienhaus AG für direkte Schäden bei leichtem Verschulden und für indirekte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ist eine ausservertragliche Haftung von Vaduzer Medienhaus AG – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.2 vaterland.li kann wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen. Vaduzer Medienhaus AG haftet nicht für die zeitweilige Nichtverfügbarkeit der Plattform, den Ausfall einzelner oder aller Funktionen sowie für Fehlfunktionen der Plattform vaterland.li.
8.3 Die Plattform vaterland.li enthält Links zu Websites Dritter. Diese Seiten werden nicht durch Vaduzer Medienhaus AG betrieben oder überwacht. Vaduzer Medienhaus AG lehnt jegliche Verantwortung für den Inhalt und Betrieb von verlinkten Seiten ab.

9. Immaterialgüterrechte und andere Rechte
9.1 Vaduzer Medienhaus AG ist Eigentümerin und Betreiberin von vaterland.li. Sämtliche auf vaterland.li verwendeten Marken, Namen, Logos, Bilder, Designs, Texte und andere Materialien gehören Vaduzer Medienhaus AG. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen dieser Marken, Namen, Logos, Bilder, Designs, Texten und anderen Materialien für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vaduzer Medienhaus AG untersagt.

10. Datenschutz, Datenbearbeitung und Datensicherheit
10.1 Mit Bezug auf den Datenschutz, die Grundsätze der Datenbearbeitung und die Datensicherheit wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die Bestandteil der AGB ist.

11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Vaduzer Medienhaus AG behält sich die jederzeitige Änderung der AGB vor. Die geänderten AGB werden den Nutzern jeweils durch Benachrichtigung an geeigneter Stelle auf vaterland.li mitgeteilt. Nachträgliche Änderungen dieser AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn der Nutzer nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten AGB durch E-Mail an abo@vaterland.li gegen die neuen AGB widerspricht.
11.2 Vaduzer Medienhaus AG behält sich das Recht vor, vaterland.li jederzeit ohne Vorankündigung zu deaktivieren. Der Nutzer hat daraus keinen Anspruch gegenüber Vaduzer Medienhaus AG. Die Deaktivierung von vaterland.li hat keine Auswirkung auf die Erfüllung bereits eingegangener Verträge zwischen Nutzern und Vaduzer Medienhaus AG.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei etwaigen Regelungslücken.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Die AGB unterstehen dem materiellen liechtensteinischem Recht.
12.2 Ausschliesslich zuständig für alle sich im Zusammenhang mit diesen AGB ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solche über das gültige Zustandekommen, die Rechtswirksamkeit, die Auslegung, Erfüllung, Verletzung, Änderung oder Auflösung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und Vaduzer Medienhaus AG sowie im Zusammenhang damit erhobenen ausservertraglichen Ansprüchen ist Vaduz.

 

Stand: Mai 2020